Baurechtam Beispiel Niedersachsen

Bau- und planungsrechtliche Beurteilungvon DURATION-Camps:

Bauliche Anlagen auf bauaufsichtlich genehmigten Camping- und Wochenendplätzen sind auf der Grundlage der Satzungen und der Niedersächsischen Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser (CPI-Woch-VO) genehmigungsfrei.

 

- Die Sondergebiete Campingplatz sind für mobile Freizeitunterkünfte bestimmt  (Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile), die jederzeit beweglich sein müssen. In diesen Gebieten ist die Errichtung von ortsfesten baulichen Anlagen nicht zulässig.

 

- In den Sondergebieten Wochenendplatz sind Wochenendhäuser und bauliche Anlagen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufstellen bestimmt sind, zulässig (Dauercamping).

 

Die Gemeinden im Landkreis Diepholz haben im Rahmen ihrer Bauleitplanung diesen unterschiedlichen Bedürfnissen des Freizeitwohnens überwiegend bereits Rechnung getragen.

 

Auf Campingplätzen ohne Zulassung für feste Wohnwagen-Vorbauten schaffen die optional erhältlichen Bedarfsräder Abhilfe. Innerhalb weniger Minuten kann das DURATION-Camp vom Platz bewegt werden.