am Beispiel Niedersachsen

Bau- und planungsrechtliche Beurteilung von DURATION-Pavillons:

Gartenpavillons (ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte) sind genehmigungsfrei, wenn sie nicht mehr als 40 m³ - im Außenbereich nicht mehr als 20 m³ - Bruttorauminhalt haben.

Im Außenbereich sind diese Anlagen nur in Verbindung und in unmittelbarer Nähe mit einer Hauptnutzung (z.B. Wohnhaus) zulässig.

Aber auch genehmigungsfreie Baumaßnahmen müssen dem öffentlichen Baurecht entsprechen, Grenzabstände müssen eingehalten werden oder sie müssen den Festsetzungen von Satzungen (Bebauungsplan) entsprechen.

Pavillons über den o.g. Größen sind generell genehmigungspflichtig und ein Bauantrag ist erforderlich.

Genehmigungsfrei sind weiterhin:

- Gartenlauben in einer Kleingartenanlage nach de Bundeskleingartengesetz

- Bauliche Anlagen, die für höchstens 3 Monate auf einem genehmigten Messe- und Ausstellungsgelände errichtet werden